Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
2. Anmeldung und Vertragsschluss
3. Zahlung
4. Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer
5. Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter
6. Durchführung der Veranstaltungen, Workshops und Kurse
7. Zusätzliche Bedingungen
8 Ergänzende Bedingungen Kurse
8.1 Trainingskarten
8.2 Abonnements
8.3 Trainingsmodalitäten Kurs
8.4 Probetraining
8.5 Verhinderung und Ausfall
9. Geheimhaltung
10. Haftung
11. Datenschutz
12. Nutzung der Logos
13. Übertragung von Rechten
14. Schlussbestimmungen

1. AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hiermit werden zwischen URPOTENZIAL – Paul-Dennis Mandelkow, Hansener Straße 16, 29525 Uelzen (im Folgenden „URPOTENZIAL“ genannt) und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen, die für alle auf www.urpotenzial.de angebotenen Veranstaltungen, wie Workshops und Kurse gelten. Weitere Dienstleistungen, insbesondere individuelle Angebote und Einzelbetreuungen im Rahmen von Personal Training, Ernährungsberatung, Coaching & Mentoring, sind hiervon ausgenommen. Bei Vertragsabschluss werden die AGB’s mit der Anmeldung zu den Angeboten von „URPOTENZIAL“ anerkannt und sind somit rechtswirksam.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Für jede Veranstaltung ist eine vorherige Anmeldung bei URPOTENZIAL erforderlich. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über das Buchungssystem auf der Website der jeweiligen Veranstaltung. Sofern ausgewiesen, gelten die genannten Anmeldefristen. Anmeldungen am Tag der Veranstaltung können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Anmeldung über die Website kommt eine verbindliche Vertragserklärung mit der Bestätigung der AGB im Online-Anmeldeformular und mit Erhalt der Buchungsbestätigung zustande und die Anmeldung ist somit rechtsgültig. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der gesamten Veranstaltungskosten innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist. Die Rechnungstellung erfolgt ausschließlich auf digitalem Weg. 

Ein Fernbleiben von der Veranstaltung oder Veranstaltungsbeginn bzw. unregelmäßige Teilnahme oder vorzeitiges Ausscheiden haben keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung der gesamten Teilnahmegebühr.

3. Zahlung

Der Betrag ist vollständig im Voraus über die jeweils angebotenen Zahlungsoptionen zu zahlen. Wenn in der genannten Frist keine Zahlung (Anzahlung, Restbetrag oder vollständige Zahlung) eingeht, wird die Buchung automatisch annulliert und der Platz ggf. anderweitig vergeben. Eine Anzahlung oder Ratenzahlung kann ggf. nach Rücksprache mit URPOTENZIAL vereinbart werden. Eine Vor-Ort-Zahlung ist in der Regel nicht möglich.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist die Wertstellung des Betrages auf dem Konto des Veranstalters.

4. Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer

  1. Der Teilnehmer ist berechtigt, die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Email) zu widerrufen. Die Widerrufserklärung ist zu richten an: URPOTENZIAL, Paul-Dennis Mandelkow, Hansener Straße 16, 29525 Uelzen oder per Email an info(at)urpotenzial.de
  2. Im Falle eines Rücktritts bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn verliert der Teilnehmer 50% des Gesamtwerts.
  3. Im Falle eines Rücktritts innerhalb von 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn verliert der Teilnehmer 100% des Gesamtwerts
  4. Bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann in Rücksprache mit URPOTENZIAL ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt werden. Wenn ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintritt, haftet er zusammen mit dem ursprünglichen Kunden/Teilnehmer für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.

5. Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  1. der Kunde/Teilnehmer die Zahlungen nach Ziffer 3 nicht rechtzeitig leistet,
  2. die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Veranstaltungsbeschreibung) bis zur in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Frist, sonst bis einen Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin, nicht erreicht wird.

Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter erhält der Kunde/Teilnehmer die an den Veranstalter bereits gezahlte Vergütung unverzüglich zurück. Alternativ kann die Teilnahme zu einem anderen Termin derselben Veranstaltung vereinbart werden; es erfolgt dann zunächst keine Vergütungsrückzahlung. Weitergehende Ansprüche des Kunden/Teilnehmers bestehen nicht.

6. Durchführung der Veranstaltungen, Workshops und Kurse

  1. Der Veranstalter kann auf Grund von veränderten Witterungsbedingungen kurzfristige und dem Kunden/Teilnehmer zumutbare Änderungen bezüglich des Ortes / Programms oder Kurs-Formats vornehmen.
  2. Ist aufgrund von behördlichen Anordnungen und Verordnungen eine Durchführung im urspünglichen Format des Kurses oder der Veranstaltung (z.B. als reine Präsenz-Veranstaltung) nicht möglich, kann URPOTENZIAL ein geeignetes anderes Format (z.B. als Live-Onlinekurs oder Kombination aus Online und Präsenz) wählen.
  3. Im Rahmen von behördlichen Anordnungen gelten mindestens die Zugangsvoraussetzungen und Hygienebestimmungen, die zur Durchführung notwendig sind. Es steht URPOTENZIAL frei, aus organisatorischen Gründen, bestimmte Zugangsalternativen der Verordnung auszuschließen.
  4. Ist eine weitere Durchführung der Veranstaltung unmöglich geworden, ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung abzubrechen und zu einem späteren Termin eine Wiederholung anzubieten.
  5. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bezüglich der Ausrüstung in geeignetem Maße auf die Veranstaltung vorzubereiten. Auf besonders erforderliche Ausrüstungen wird bei der Terminbestätigung hingewiesen.
  6. Sollte die Ausrüstung den notwendigen Mindestvoraussetzungen nicht gerecht werden und ein Sicherheitsrisiko deshalb nicht auszuschließen sein, ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung des Veranstaltungspreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  7.  Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bezüglich der Anforderungen der Veranstaltung über seine körperliche Eignung zu erkundigen und ggf. vorher ärztlichen Rat zur Unbedenklichkeit der Teilnahme einzuholen. Von vorhandenen Grundlagenfähigkeiten darf der Veranstalter ausgehen. Dem Teilnehmer bekannte körperliche Erkrankungen, Mängel oder Einschränkungen sind dem Veranstalter unverzüglich mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, auf Grund dieser Informationen Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
  8. „URPOTENZIAL“ weist ausdrücklich darauf hin, dass ein festes, abschließbares Wertsachen Depot während der Trainingseinheit idR nicht vorhanden ist. Es besteht ggf. die Möglichkeit, kleine Gegenstände wie Schlüssel, Handys oder Portemonnaies im Rucksack oder Auto des Trainers zu verstauen. „URPOTENZIAL“ und deren Trainer übernehmen für diesen Fall für den Verlust von Wertsachen keine Haftung.
  9. Bei jeder Veranstaltung von URPOTENZIAL herrscht ein ausdrückliches Alkohol- und Drogenverbot. Zuwiderhandlungen führen. zum sofortigen Veranstaltungsausschluss.
  10. Dem Trainer ist es gestattet einen Teilnehmer aus reintrainingsrelevanten Zwecken, wie zum Beispiel einer Haltungskorrektur, manuellem Widerstand oder Ähnlichem, zu berühren.

7. Zusätzliche Bedingungen

„URPOTENZIAL“ verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen des jeweiligen Angebots zu betreuen. Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. Es gelten die auf den Veranstaltungsseiten ausgewiesenen Preise und Zeiten.

An Feiertagen (bundesweit oder auch nur Niedersachsen) und bei Urlaub des durchführenden Trainers wird kein Training angeboten.

Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. „URPOTENZIAL“ behält sich die Entscheidung im Einzelfall vor, das Training auch Minderjährigen zu ermöglichen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Beim Kauf von Trainingskarten und beim Abschluss eines Abonnements ist in diesem Falle die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen.

8. Ergänzende Bedingungen Kurse

Ein Trainingstermin findet in der Regel ab mindestens zwei Teilnehmern statt. Eine Trainingseinheit hat eine Dauer von ca. 60 Minuten. Die jeweiligen Termine können online unter www.urpotenzial.de eingesehen werden. Weitere Informationen für die jeweiligen Kurse werden innerhalb einer geschlossenen Messengergruppe bekannt gegeben. Die Wahl eines geeigneten Messengerdienstes oder auch der Wechsel zu eine anderen Messengeranbieter für die interne Gruppe obliegt URPOTENZIAL. Ein Anspruch auf darüber hinausgehende Information über andere Medien besteht nicht.

8.1 Trainingskarten

  1. Teilnehmer können für alle angebotenen Kurse eine 1er (Einzelteilnahme/Drop-In) oder 10er Karten erwerben. Es gelten die jeweils ausgewiesenen Kurs-Preise.
  2. Sofern für Schüler, Auszubildende und Studenten Sonderkonditionen eingeräumt werden, ist ein entsprechender Nachweis (z.B. Schülerausweis, Studenausweis o. gleichw.) vorzulegen.
  3. Eine 10er Karte kann von maximal zwei auf der Karte eingetragenen Personen oder auf eine begleitende Person genutzt werden. Eine weitere Übertragung ist ausgeschlossen. Es wird eine Entwertung je Person vorgenommen.
  4. Eine Rückerstattung des Gesamtbetrages oder von Restbeträgen ist nicht möglich.
  5. Die dauerhafte Übertragung einer 10er Karte auf eine andere Person ist nur in Rücksprache mit „URPOTENZIAL“ möglich.
  6. Die Lieferung der Trainingskarten erfolgt nach Zahlungseingang.
  7. Die Gültigkeit der 10er Karte beginnt mit dem Tag der Buchung.
  8. Trainingskarten verfallen nach Entwertung aller Einheiten oder spätestens nach drei Jahren und bedürfen nicht der Kündigung.
  9. Sollten Rabatte gewährt werden, so stellen diese einen freiwilligen Preisnachlass dar. Ein Rechtsanspruch auf einen Rabatt in der Zukunft besteht nicht, selbst wenn eine entsprechende Leistung wiederholt und ohne einen solchen Freiwilligkeitsvorbehalt gewährt wurde.

8.2 Abonnements

  1. Das Abonnement beginnt an dem Datum der Buchung. 
  2. Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus der Dauer des gebuchten Abonnements. Während der Mindestlaufzeiten ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen. Mit Ablauf der Laufzeit endet das Abonnement automatisch.
  3. Für die Dauer des Abonnements gilt der monatliche Zahlbetrag zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 
  4. Der Gesamtbetrag des Abos ist in gleichen monatlichen Anteilen im Voraus zu zahlen. Der vereinbarte monatliche Beitrag wird jeweils zum Datum des Abo-Abschlusses erhoben.
  5. Für das Abonnement erhält der Teilnehmer einen Gutscheincode, der einen Rabatt von 10% für alle innerhalb der Gültigkeit der Karte gebuchten Workshops für URBEWEGUNG gewährt. Eine Anwendung des Gutscheins auf Kursbuchungen ist ausgeschlossen.
  6. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies URPOTENZIAL, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
  7. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  8. URPOTENZIAL kann den Vertrag aufgrund der Einstellung des Angebots jederzeit kündigen. 
  9. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.

8.3 Trainingsmodalitäten Kurse outdoor

Das Training findet in der freien Natur statt. Entsprechend ist die Voraussetzung für das Training das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung. Insbesondere geeignete Kleidung und ggf. geeignete Schuhe sind zur verletzungsminimierenden Durchführung des Trainings notwendig. Das Training startet pünktlich und es kann umgehend nach der offiziellen Startzeit zu einem Ortswechsel kommen, daher wird rechtzeitige Anwesenheit erwartet. Kommt ein Teilnehmer zu spät, liegt es im Ermessen des Trainers den Teilnehmer vom Training auszuschließen, da das Verletzungsrisiko erhöht wäre. Des weiteren liegt es im Ermessen des Trainers, einzelne Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Alkohol- und Drogeneinfluss, akuter Krankheitszustand, Medikamenteneinnahme) vom Training auszuschließen. „URPOTENZIAL“ weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Training keine Duschmöglichkeiten vorhanden sind, da das Training an öffentlichen Orten in der freien Natur stattfindet.

8.4 Probetraining

Es kann ein kostenlosen Probetraining für einen ausgewählten regelmäßigen Kurs vor Ersterwerb einer Trainingskarte oder Abschluss eines Abos vereinbart werden. Beim Probetraining wird ein frühzeitiges Erscheinen von 30 Minuten vor Beginn des Trainings vorausgesetzt, um vertragliche und medizinische Angelegenheiten zu klären. Nach der Unterzeichnung des medizinischen Fragebogens, eines Haftungsausschlusses und einer Einweisung kann das Probetraining beginnen. Das Probetraining ist einmalig kostenlos. Zur Terminvereinbarung für ein Probetraining, kontaktieren Sie „URPOTENZIAL“ über das Kontaktformular zur Vereinbarung eines Probetrainings.

8.5 Verhinderung und Ausfall

Sollte ein Teilnehmer nicht am Training teilenehmen können, meldet er sich bis spätestens sechs Stunden vor Kursbeginn, innerhalb der Geschäftszeiten von 8:00 - 18:00 Uhr, beim Kursleiter ab. Ein Fernbleiben oder eine verspätete Absage werden wie eine Teilnahme behandelt.

„URPOTENZIAL“ behält sich vor, die Trainingsorte und -zeiten zu ändern. Bei Ausfall einer Trainingseinheit werden die angemeldeten Teilnehmer entsprechend per Website, Mail oder Messengergruppe informiert. „URPOTENZIAL“ behält es sich vor, ein Training bei schlechten Witterungsverhältnissen abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Ob eine Gutschrift bei kostenpflichtigen Angeboten für eine weitere Trainingseinheit erfolgt, wird im Einzelfall entschieden. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit von „URPOTENZIAL“ aufgrund besonderer Umstände (Weiterbildung, Urlaub, Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers und das Fehlen adäquaten Ersatzes etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, kann die Trainingseinheit verschoben oder abgesagt werden. An Feiertagen (bundesweit und auch nur Niedersachsen) wird kein Training angeboten. Hier sind Ausnahmen aufgrund von erhöhter Nachfrage möglich.

9. Geheimhaltung

„URPOTENZIAL“ hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus. Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von „URPOTENZIAL“ Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

10. Haftung

  1. Bei all unseren Veranstaltungen sind die Leiter angehalten, besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um die Gefahr von Verletzungen und Unfällen zu minimieren. Der TN ist sich bewusst, dass Kurse trotz sicherer Bedingungen Gefahren mit sich bringen können und dass er auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt. Hierzu zählen auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Verlust von Eigentum, sowie alle durch höhere Gewalt entstandenen körperlichen und materiellen Schäden und Verlust von Eigentum. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, den Anweisungen der Leiter Folge zu leisten.
  2. „URPOTENZIAL“ haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
  3. Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von „URPOTENZIAL“ vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.
  4. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen von durch „URPOTENZIAL“ durchgeführten Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
  5. Sollte ein Teilnehmer trotz mangelhafter Ausrüstung und dem Hinweis der Veranstalter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, welche den Teilnehmern hierdurch entstehen.
  6. Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden oder Verletzungen, die den Teilnehmern in Folge von dem Veranstalter nicht bekannten körperlichen Erkrankungen, Mängeln oder Einschränkungen entstehen.  Jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Kursleiter sofort mitzuteilen. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig im bereitgestellten Anamnesebogen zu beantworten. Alle Änderungen des Gesundheitszustandes sind dem Trainer unverzüglich mitzuteilen.
  7. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen wird eine Haftung ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens.
  8. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen und Schaden und Verlust von Eigentum des Teilnehmers.
  9. URPOTENZIAL haftet nicht für Schäden durch Feuer, Glut und Funkenflug.
  10. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

11. Datenschutz

Siehe Datenschutzerklärung

12. Nutzung der Logos

Jegliche Verwendung des Namens sowie der Kennzeichen, Logos, Texten, Videos und Bildern von „URPOTENZIAL“ bedarf jeweils vorher der Vorlage bei „URPOTENZIAL“ und deren schriftlicher Genehmigung.

13. Übertragung von Rechten

Mit der Teilnahme an Veranstaltungen von URPOTENZIAL und/oder unseren Kooperationspartnern, erhält URPOTENZIAL – Paul-Dennis Mandelkow von dem Teilnehmer ohne besondere Vergütung, die ausschließliche, zeitliche und räumlich unbeschränkte sowie unwiderrufliche Berechtigung, Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmnen des Besuchers herzustellen oder herstellen zu lassen sowie die Aufnahmen, selbst oder durch Dritte oder gemeinsam mit ihnen, ganz oder teilweise beliebig häufig, durch Rundfunk jeder Art zu senden, öffentlich zugänglich zu machen (Internet / on Demand), öffentlich vorzuführen, zu archivieren, in Datenbanken einzuspeisen, zu vervielfältigen, unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten, für Public Relation-Zwecke von URPOTENZIAL – Paul-Dennis Mandelkow  beispielsweise auf Messen, Ausstellungen, Events, Festivals zu verwerten und in den Print-Medien zu nutzen sowie außerhalb des Rundfunks im audiovisuellen Bereich auf Bild- und/oder Tonträgern in jeder Art gewerblich oder nichtgewerblich durch Verkauf, Vermietung oder Verleih zu verbreiten und zu verwerten sowie im Rahmen sämtlicher noch unbekannter Nutzungsarten zu nutzen. Die eingeräumten Rechte sind ohne Zustimmung des Besuchers zur Nutzung auf Dritte übertragbar. Es wird hier vom Veranstalter von einer konkludenten Willenserklärung des Teilnehmers ausgegangen.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Als Gerichtsstand wird Uelzen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.